Am 18.Dezember ist von 19:30 – 20:30 Beichtgelegenheit zu Weihnachten in St. Bonifaz. Außerdem auch nach der Rorate in St. Koloman.

Beichte Weihnachten 2021

•    FFP2-Maskenpflicht gilt für liturgische Feiern auch dann, wenn ein 2G-Nachweis vorliegt. Dies gilt auch bei Gottesdiensten im Freien.

Ausnahmen: • Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen auch einen Mund-Nasen-Schutz („MNS“) tragen. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können.
Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen der FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation ausreichende Sicherheitsabstände und die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten.
Liturgische Dienste – insbesondere jener von Ministrantinnen und Ministranten – sind wesentlich und erwünscht.
 
•    2-m-Mindestabstand gilt für alle, die nicht im selben Haushalt leben.

•    Gemeindegesang muss stark reduziert werden.  

•    Chorgesang maximal vier Solisten, vier Instrumentalisten – (2G-Nachweis erforderlich!)
 
•    Für Vorsteher und liturgische Dienste bleibt die Verpflichtung des 3G-Nachweises bestehen.